Zunächst können Sie ein für Sie passendes Angebot auswählen. Dort finden Sie alle Informationen zum Angebot und dessen Terminen. Bei einigen Angeboten müssen vorab noch einmal die Verfügbarkeiten geprüft werden. Dies passiert dann mit einem Klick auf den Button "Angebot prüfen". Im Anschluss gelangen Sie auf die Buchungsseite, bei welcher Sie dann kostenpflichtig buchen können.
Ein Vertragsabschluss kommt mit einer Buchung zustande, bei welcher man die jeweiligen Pflichtfelder ausgefüllt hat, die AGBs sowie die Datenschutzerklärung in der Buchungsseite eines Angebots bestätigt hat und dann auf den zahlungspflichtigen Buchen- oder Bestellen-Button geklickt hat.
Pauschal, (Nur-)Hotel und Kreuzfahrten
Lastminute- und Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Nur-Hotel: Nach Ihrer Onlinebuchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung innerhalb von 24 Stunden per E-Mail durch unser Servicecenter. Dort finden Sie auch noch einmal alle nachstehenden Informationen bezogen auf Ihre Buchung. Sollten von unserer Seite noch Fragen offen sein (z.B. im Hinblick auf Zahlungsmodalitäten) werden wir Sie anrufen. Andernfalls ist Ihre Buchung so verbindlich abgeschlossen, wie in Ihrer Buchungsbestätigung beschrieben.
Bezahlung: Die Rechnungsstellung erfolgt immer in EURO. In der Regel erhalten Sie die Rechnung direkt von Ihrem Reiseveranstalter und bezahlen auch direkt an diesen. Je nach Veranstalter ist ein Anzahlungsbetrag fällig. Ca. 3 Wochen vor Reiseantritt ist der Restbetrag zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen zahlen Sie direkt den vollen Reisepreis. Bitte beachten Sie, dass bei einer Stornierung der gebuchten Reise Stornokosten anfallen können, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters ergeben, die Ihnen bei Buchung zugänglich gemacht werden.
Eine Information über die Rechnungsstellung erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.
Reiseunterlagen: Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie 7-10 Tage vor Reiseantritt direkt vom Reiseveranstalter per Post zugeschickt. In einigen Fällen erfolgt der Unterlagenversand per E-Mail. In diesem Fall erfolgt ein gesonderter Hinweis.
Reisepreissicherungsschein: In Deutschland ist jeder Reiseveranstalter dazu verpflichtet dem Kunden mit den Reiseunterlagen einen entsprechenden Sicherungsschein zu übergeben. Somit sind Sie bei einer möglichen Veranstalter-Insolvenz geschützt.
Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, finden Sie hier
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